Die Pflegeversicherung wurde 1995 eingeführt. Sie soll das finanzielle Risiko von Pflegebedürftigkeit abdecken. Tritt Pflegebedürftigkeit ein, erbringt die Versicherung Sachleistungen oder bietet finanzielle Unterstützung.
Eine Pflegeversicherung ist in Deutschland Pflicht. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch pflegeversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung) teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichmäßig – außer in Sachsen. Dort zahlen Arbeitgeber nur 1,025 % des Beitrags. Dafür haben die Arbeitnehmer den Buß- und Bettag weiterhin als gesetzlichen Feiertag.
Privat Krankenversicherte müssen sich auch privat pflegeversichern. Selbstständige und Rentner zahlen den Pflegeversicherungsbeitrag in voller Höhe aus eigener Tasche.

Gute Pflege hat ihren Preis
Zum Pflegefall kann jeder werden, unabhängig vom Alter. Meist kommen zu den körperlichen auch noch finanzielle Einschränkungen dazu. Sorgen Sie deshalb rechtzeitig vor, damit Sie sich im Fall des Falles gute Pflege leisten können. Denn dadurch bewahren Sie sich nicht zuletzt ein Stück Selbstbestimmtheit.
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